SchülerInnen
SchülerInnen sind ab einem Alter von 14 Jahren bereits beschränkt geschäftsfähig und daher vom Thema E-Government unmittelbar betroffen. Im Auftrag des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur entstand daher rund um das Thema E-Government ein schulisches Angebot, das ab dem Sommersemester 2009 an allen berufs- und allgemeinbildenden Schulen ab der 8. Schulstufe umgesetzt werden kann. Zahlreiche Anwendungen – vom Antrag bis zum elektronischen Vertrag – können den SchülerInnen anschaulich näher gebracht werden. Zu einer Vielzahl an Themen bietet die Initiative entsprechendes Unterrichtsmaterial und Schulungen im Rahmen der LehrerInnenfortbildung wie etwa:
- E-Government (z.B. FinanzOnline/Arbeitnehmerveranlagung, Sozialversicherung)
- Bürgerkarte/Elektronische Signatur (Bürgerkartenaktivierung im Rahmen des Unterrichts)
- E-Business (E-Banking, Elektronische Rechnungslegung)
- Die Europäische Union
- E-Democracy
Im Zeitalter der Elektronik
Computer, Handy, Internet und eLearning im Unterricht: Wir befinden uns in einer durch und durch technischen und auch technologischen Gesellschaft. Mobilfunk und Web sind unsere neuen Kommunikationssysteme, ohne die unsere Gesellschaft nicht mehr funktionieren würde. Aber nicht nur wir als BürgerInnen leben einen digitalen Lebensstil, sondern auch Ämter und Behörden setzen voll und ganz auf moderne Informationstechnologien im Internet. Dafür wurde schon vor Jahren der Begriff E-Government, die „elektronische Verwaltung“, geprägt.
Elektronische Dienstleistungen der Verwaltung
Österreich belegt im Bereich des E-Governments im internationalen Vergleich seit Jahren den ersten Platz. Den österreichischen BürgerInnen steht eine Vielzahl von Anwendungen zur Verfügung, die den Umgang mit Behörden erleichtern. Auch für Jugendliche gibt es spezielle Angebote und Services, die vieles einfacher machen. Der digitale Amtshelfer HELP.gv.at ist dabei für BürgerInnen die erste Anlaufstelle im Internet (www.HELP.gv.at). Die Bürgerkarte dient im Internet als elektronischer Ausweis und erlaubt eine rechtskräftige elektronische Unterzeichnung von Anträgen
(www.buergerkarte.at).
Das virtuelle Amt
Die meisten Amtswege können heute bequem über das Internet erledigt werden. Und da es im World Wide Web keine Sperrstunde gibt, können rund um die Uhr Anträge im elektronischen Amt abgegeben werden: Vom Online-Stipendium bis zum Besuch beim Finanzamt im Internet, von der Strafregisterbescheinigung bis zur amts-
signierten Kopie eines Zeugnisses spannt sich ein breiter Rahmen an Services, die viel Wartezeit, Stress und umständliche Formalitäten abnehmen und bequem von zu Hause aus oder in der Schule erledigt werden können.
E-Democracy - Demokratie gestalten mit neuen Medien
E-Government eröffnet neue Informationszugänge, neue Informationsangebote und – eine der wichtigsten Versprechungen – mehr Mitsprachemöglichkeiten, mehr Partizipation. Denn E-Government ist die Basis für E-Democracy, für elektronisch gelebte Demokratie. Künftig werden wir zunehmend elektronisch unsere Meinung abgeben und an Abstimmungen teilhaben. E-Demokratie entsteht auch durch die Vereinfachung der Kommunikation zwischen BürgerInnen, Legislative und staatlichen Institutionen.
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