|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (Abt. IT/2) Amtssignatur Schulen Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarken gemäß §19 E-Government-Gesetz (3) Mit der Amtssignatur versehende elektronische Dokumente jener österreichischen Schulen, die am Amtssignaturservice der Abt. IT/2 teilnehmen, werden mit einer der folgenden Bildmarken gekennzeichnet:
|
|

